|
|||||||||||||||||||||||
|
EhegattensplittingVerfahren zur Berechnung der Einkommensteuer bei gemeinsam veranlagten Ehepartnern. Zur Ermittlung des insgesamt zu entrichtenden Steuerbetrages werden die zu versteuernden Einkommen beider Ehepartner addiert und dann durch 2 geteilt („gesplittet“). Für diesen Betrag wird die Steuer ermittelt und diese anschließend wieder verdoppelt. Dieses Verfahren bewirkt, dass einerseits für beide Ehepartner ein Grundfreibetrag berücksichtigt wird und andererseits der Steuersatz in progressiven Steuersystemen mit zunehmendem Einkommen langsamer steigt. Der Vorteil des Ehegattensplitting kommt vor allem dann zum Tragen, wenn der Unterschied zwischen den Einkommen der beiden Ehepartner sehr groß ist. EntgeltpunkteDie Höhe der Rente, die einer Person in der gesetzlichen Rentenversicherung zusteht, richtet sich vor allem nach der Höhe der während des Arbeitslebens erzielten Entgelte/Einkommen. In die Rentenberechnung fließen dabei die jährlich erzielten Entgelte, umgerechnet in Entgeltpunkte, mit ein: Bei der Umrechnung wird das persönliche Entgelt eines Arbeitsjahres zum Durchschnitt der Jahreseinkommen aller Beitragszahler ins Verhältnis gesetzt. Entspricht das Einkommen dem Durchschnittseinkommen, ergibt sich in jenem Jahr ein Entgeltpunkt von 1. Nach 45-jähriger Beschäftigung (bis zum Alter von 65) entstünden so 45 Entgeltpunkte. Für Einkommen, die höher (niedriger) ausfallen als das Durchschnittseinkommen eines Jahres, steigt (sinkt) der jährliche Entgeltpunkt entsprechend über (unter) 1. ErwerbsbevölkerungAlle Personen im Erwerbsalter; Erwerbstätige sind die tatsächlich Beschäftigten, die Erwerbsquote bezeichnet den Anteil der Erwerbspersonen an der Gesamtbevölkerung. |
|
|||||||||||||||||||||