Die in beiden Konzepten enthaltenen Teilgruppen "Erwerbstätige", "Erwerbslose" und "Erwerbspersonen" sind kaum vergleichbar. Wer beispielsweise mehr als eine Stunde, aber weniger als 15 Stunden wöchentlich arbeitet, ist nach dem BA-Konzept erwerbslos, nach dem ILO-Konzept aber erwerbstätig. Die Altersgruppe der Erwerbspersonen wird von der ILO einerseits auf 74 Jahre ausgedehnt, andererseits aber in der Untergruppe der Erwerbslosen in allen Altersklassen auf diejenigen beschränkt, die gerade Arbeit suchen und praktisch sofort verfügbar sind.
Die auf Basis der unterschiedlichen Definitionen berechneten Arbeitslosenzahlen liegen daher weit auseinander; in der Regel sind die Zahlen der Bundesagentur für Arbeit höher. Weitere Feinheiten, wie die Anwendung des Inländer- oder Inlandskonzepts sowie die Berücksichtigung nur abhängig beschäftigter statt aller zivilen Erwerbspersonen, führen schließlich dazu, dass selbst die von ein und derselben Behörde berechneten Zahlen unterschiedlich hoch ausfallen, wie folgendes Beispiel für Deutschland zeigt. Im Jahr 2002 betrug die von der BA gemeldete Arbeitslosenquote 10,8 bzw. 9,8 Prozent, je nachdem, ob nur abhängig beschäftigte oder alle zivilen Erwerbspersonen als Basis gelten. Die Erwerbslosenquote nach dem ILO-Konzept hingegen wurde von Eurostat und der OECD mit 8,2 Prozent, beim Statistischen Bundesamt hingegen mit nur 7,6 Prozent ausgewiesen. Grund war, dass letzteres zwischen 2002 und 2004 nur Erwerbspersonen zwischen 15 und 64 Jahren berücksichtigte, statt - und wie von der ILO Richtlinie gefordert - zwischen 15 und 74 Jahren. Der Unterschied zwischen der höchsten und niedrigsten Arbeitslosenzahl betrug auf diese Weise über drei Prozentpunkte. Würde ein Politiker behauptet haben, die Arbeitslosigkeit „halbieren“ zu wollen, so wäre das zum Teil schon durch die Verwendung eines anderen Konzepts möglich gewesen.
Das Labour-Force-Konzept ist für internationale Vergleiche gut, für eine längerfristige Potenzialschätzung aber noch weniger geeignet als das BA-Konzept. Die Gruppe der Nichterwerbspersonen ist in sich zu wenig differenziert, um abzuschätzen, unter welchen Bedingungen ihre Einbindung in den Arbeitsmarkt möglich wäre. Auch können die auf den sehr kurzen Zeithorizont von maximal 4 Wochen bezogenen Befragungsergebnisse in hohem Maße Sonderfaktoren widerspiegeln, wie die augenblickliche Konjunktur oder außergewöhnliche persönliche Lebensumstände. Schlußfolgerungen über die grundsätzliche Erwerbsfähigkeit sind daher schwierig abzuleiten. Auch das Eine-Stunde-Wochenarbeit-Kriterium für Erwerbstätigkeit birgt Probleme: 120 Personen, die eine Stunde wöchentlich arbeiten und damit als erwerbstätig gelten, bieten ein Arbeitsvolumen, das von drei Personen mit einer 40-Stunden Wochenarbeitszeit geleistet werden kann. Soll für eine Potenzialschätzung das Arbeitsangebot der 120 Personen auf jeweils 40 Stunden hochgerechnet werden?
Alterung des Arbeitskräftepotenzials – auch eine Frage des Wirtschaftszweiges
Ähnlich wie die Knappheit, kann auch die Alterung des Arbeitskräftepotenzials im Zuge des Demografischen Wandels nicht unabhängig von gesetzlichen Regelungen diskutiert werden; sie ist nicht mit der demografischen Alterung gleichzusetzen. So schlagen sich veränderte Geburtenzahlen erst mit einer zeitlichen Verzögerung von etwa 20 Jahren in der Altersstruktur der Erwerbsbevölkerung nieder. Zudem bremst ein relativ konstantes Renteneintrittsalter die Alterung der Erwerbsbevölkerung, weil die Alterung der Gesamtbevölkerung überwiegend bei den alten, nicht (mehr) erwerbstätigen Menschen stattfindet. Einige wirtschaftliche Folgen des Demografischen Wandels hängen stärker von der demografischen Alterung der Gesamtbevölkerung, andere mehr von der Alterung des Arbeitskräftepotenzials ab. Ersteres gilt beispielsweise für die Sozialversicherungssysteme, letzteres für die Beschäftigungsentwicklung oder das Wirtschaftswachstum. Unsere Untersuchungen zeigen, dass ausgewählte Gruppen (z.B. Arbeitslose oder Beschäftigte in einzelnen Wirtschaftszweigen) eine deutlich andere Altersstruktur oder -entwicklung aufweisen, als die zugrunde liegende Referenzgruppe der Gesamt- oder Erwerbsbevölkerung. Beispielsweise unterscheidet sich das Durchschnittsalter der Beschäftigten zwischen 1975 und 2001 je nach Industrie um fast zehn Jahre, das Alter der Erwerbspersonen hingegen nur um etwa fünf Jahre. Weiterhin gibt es Teilgruppen, wie Beschäftigte in der Landwirtschaft, die kaum altern, während die Gruppe der Ingenieure stark altert. Solche Unterschiede sind schon deswegen interessant, weil die einzelnen Wirtschaftszweige in sehr unterschiedlichem Maße zum Wirtschaftswachstum beitragen.
Die Knappheit und Alterung des Arbeitskräftepotenzials im Zuge des Demografischen Wandels hängt somit von Berufs- und Bildungsanreizen, gängigen Leistungsvorstellungen in der Gesellschaft, gesetzlichen Regelungen und der demografischen Alterung ab.
Quelle: Henseke, G., Hetze, P. und T. Tivig (2007). Alterung der Erwerbsbevölkerung. Working Paper in der Thuenen-Series of Applied Economic Theory, Universität Rostock.