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Wissenschaftlicher Mitarbeiter am Max-Planck-Institut für demografische Forschung (seit 2008)
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Zur Qualität von Bevölkerungsdaten und der Notwendigkeit einer klassischen Volkszählung
Herr Scholz, warum benötigt Deutschland einen neuen Zensus?
Scholz: Die gegenwärtig vorliegende amtliche Statistik in Deutschland basiert auf den Fortschreibungen vergangener Volkszählungen. Selbst bei sorgfältigster Pflege der Daten sind Fehler unvermeidbar: Von Jahr zu Jahr verschlechtert sich die Datenbasis, da Personen entweder nicht (Untererfassung) oder fälschlicherweise („Karteileichen“) erfasst werden. Eine aktuelle und umfassende Bestandsaufnahme der in Deutschland lebenden Bevölkerung ist somit notwendig, um die amtliche Statistik und die Verwaltungsregister zu bereinigen.
Fallen ein paar Karteileichen hier und ein paar nicht erfasste Personen dort wirklich so sehr ins Gewicht?
Scholz: Aus eigenen Berechnungen wissen wir, dass in Westdeutschland die männliche Bevölkerung im Alter 90 Jahre und älter um etwa 40 Prozent überschätzt wird. Und wie verteilt sich die Bevölkerung? Wanderungsströme innerhalb Deutschlands haben zu einem Bevölkerungsrückgang in einigen Regionen beigetragen. Wenn Meldegesetze nicht korrekt eingehalten werden, führt die Wanderung zu einer Umverteilung der Bevölkerung, die nicht dokumentiert ist. Nur eine solide Datenbasis in der Bevölkerungsstatistik kann aber jene Planungsgrundlage und Rechtssicherheit liefern, um beispielsweise den verantwortungsvollen Rückbau von Schulen, Krankenhäusern, Wasser- und Abwassersystemen Straßen ohne die Vergeudung von Ressourcen und Infrastrukturmitteln zu gewährleisten.
Wir benötigen also einen Zensus in Deutschland. Die hierzulande bisher übliche Befragung aller Haushalte und Personen (traditionelle Volkszählung) ist jedoch mit einem hohem Verwaltungsaufwand und beträchtlichen Kosten verbunden. Als kostengünstigere und weniger aufwändige Variante ist der so genannte registergestützte Zensus vorgeschlagen worden. Was spricht gegen dieses Alternativmodell?
Scholz: Grundlage eines registergestützten Zensus ist der Abgleich vorhandener Verwaltungsregister, wie beispielsweise die Melderegister und Dateien der Bundesagentur für Arbeit. Im Rahmen einer Registerzählung können also zunächst nur Personen und Merkmale ausgezählt werden, die bereits erfasst sind. Das wären in Deutschland beispielsweise Wohnort, Alter, Geschlecht, Familienstand sowie Staatsbürgerschaft. Andere Merkmale, wie Ausbildung, Zahl der geborenen Kinder einer Frau, Migrationshintergrund oder Einkommen können nur in Form von Stichprobenerhebungen geschätzt werden, und sind damit für kleinräumige Differenzierungen nicht verfügbar. Entscheidungsträger aus Politik und Wirtschaft benötigen aber Strukturdaten in hoher regionaler Auflösung.
Und das rechtfertigt die kostspieligere Variante der Voll-Volkszählung?
Scholz: Die Mittel, die bei der Registerzählung eingespart werden könnten, würden an anderer Stelle durch falsch oder nicht erhobene Daten und die daraus entstehenden Fehlplanungen und ihre Folgekosten wieder ausgegeben. Wie soll beispielsweise in einzelnen Regionen die Integration von Zuwanderern aus dem Ausland bewältigt und gesteuert werden, wenn für die dort wohnenden Ausländer keine verlässlichen Informationen zur Migrationsgeschichte, zur Ausbildung und oder zu ihrem Geburtenverhalten vorliegen? Jede Hochrechnung enthält Unsicherheiten, wenn die Gesamtheit als Basis für die Zufallsstichproben nicht bekannt ist; so sind jährliche Erhebungen, wie der Mikrozensus, nur mit guten Bevölkerungsdaten sinnvoll durchzuführen.
Welche Form der Volkszählung wird in anderen Ländern realisiert?
Scholz: Mit welchem Verfahren sich die Länder an der Volkszählungsrunde 2010/2011 beteiligen, ist von der Europäischen Union freigestellt. Ich vermute, dass sich international in Zukunft die Registerzählung nach dem Vorbild der nordischen Länder durchsetzen wird. In Skandinavien werden Volkszählungen mit Hilfe der vorhandenen Register durchgeführt, allerdings haben sowohl die Erfassung der Personen als auch die Verfügbarkeit der untersuchten Merkmale einen hohen Standard. In Deutschland ist hingegen aufgrund von gesetzlich begrenzten Möglichkeiten ein registergestützter Zensus zurzeit nur mit Abstrichen an der Qualität möglich.
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