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Alterslimits in der medizinischen Versorgung: Verlorene Jahre?
Unabhängig von Beitrag, Alter oder persönlichem Lebensstil haben heute alle Mitglieder der gesetzlichen Krankenversicherung den gleichen Leistungsanspruch. Einem hochbetagten Patienten medizinisch angezeigte Behandlungsformen aus Gründen der Wirtschaftlichkeit zu verweigern, ist offiziell verboten. Wie sieht die Praxis aus?
Die Reform der gesetzlichen Krankenversicherung GKV ist ein Dauerbrenner auf der politischen Agenda. Obwohl seit den 1980er Jahren praktisch keine Legislaturperiode ohne irgendeine Form von GKV-Modernisierungsgesetz verging, werden die Finanzierungsprobleme immer drängender. Von 1970 bis heute stieg der durchschnittliche Beitragssatz zur GKV um 62 Prozent von 8,2 auf derzeit 13,3 Prozent des beitragspflichtigen Einkommens, einzelne Kassen erheben derzeit Beiträge von bis zu 14,5 Prozent.
Statt mit (tendenziell selbst zu verantwortenden) wirtschaftlichen Sachzwängen zu argumentieren, begründen Politiker notwendige Reformen des Gesundheitswesens gerne mit dem Demografischen Wandel. Die alternde Gesellschaft mit ihren steigenden Gesundheitsausgaben und der schrumpfenden Erwerbsbevölkerung zwinge zum Umbau der GKV; es werde eine nachhaltige und für alle Generationen gerechte Finanzierung des Gesundheitswesens angestrebt. „Die aktuellen Finanzprobleme der Sozialversicherung sind jedoch noch keine Folge des Demografischen Wandels“, stellt Politikwissenschaftler Harald Wilkoszewski vom MPIDF klar: „Hauptursache ist vielmehr die hohe Arbeitslosigkeit.“ Verschiebungen im Altersaufbau der Bevölkerung vollziehen sich nur langsam, die Auswirkungen auf das Gesundheitswesen werden erst in 40 bis 50 Jahren ihren Höhepunkt erreichen.
Auch wenn es durchaus richtig ist, den Demografischen Wandel schon heute einzuplanen, verstärkt das vielzitierte Argument der Rentnergesellschaft die öffentliche Wahrnehmung, die „vielen Alten“ belasteten die Sozialkassen über Gebühr und machten sich heute auf Kosten der Erwerbsbevölkerung ein schönes, langes Leben. Bereits mehrfach wurden von einzelnen Politikern öffentliche Debatten darüber angestoßen, ob angesichts finanzieller Engpässe kostspielige Therapien für Hochbetagte noch gerechtfertigt seien. Offiziell stößt die sogenannte Altersrationierung zwar auf breite Ablehnung und ist zudem nach geltendem Recht verboten. Nachdenklich stimmt jedoch eine Studie des MPIDF aus dem Jahr 2002. Danach spielt im Krankenhaus das Alter bei der Wahl der Behandlungsmethoden schon heute eine entscheidende Rolle: „Bei gleicher Diagnose wird für sehr alte Menschen deutlich weniger ausgegeben als für junge“, sagt Autorin Hilke Brockmann, Juniorprofessorin für Sozialwissenschaft an der Universität Bremen. Dies mag zum einen daran liegen, dass Hochbetagte bis heute kaum in klinische Studien einbezogen werden. Ohne verlässliches Wissen über die Wirkung bestimmter Therapien scheuen Ärzte vor der Anwendung vermutlich oft zurück. Daneben vermutet Brockmann aber auch utilitaristische Motive: „Will man die maximal mögliche Zahl von Jahren bei guter Lebensqualität retten, macht es durchaus Sinn, die begrenzten Ressourcen auf Patienten in jungen und mittleren Jahren zu konzentrieren,“ erläutert die Sozialwissenschaftlerin ein mögliches Kalkül der Mediziner. Da alle Menschen altern, wären zudem letztlich auch alle gleichermaßen von Altersrationierung betroffen.
Beunruhigend findet die Professorin, dass es bei den Diskussionen über die Zukunft des Gesundheitswesens heute vorrangig nicht um die Gesundheit geht, sondern ums Geld: „Hartnäckig hält sich der Glaube an biologische Alterslimits, die in unserer Gesellschaft praktisch ausgereizt seien. Empirisch ist diese Annahme nicht belegt. Stattdessen spricht vieles dafür, dass noch viele Lebensjahre gerettet werden könnten, wenn künftig unabhängig vom Alter alle Therapiemöglichkeiten voll ausgeschöpft werden“.
Ausblick: Die von Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt eingesetzte Kommission zur Nachhaltigkeit in der Finanzierung der Sozialen Sicherungssysteme („Rürup-Kommission") spricht sich in ihrem aktuellen Abschlussbericht zwar ausdrücklich gegen Alterslimits für medizinische Leistungen aus. Solange es jedoch nicht gelingt, eine solide Finanzierungsbasis durch geeignete Reformen zu schaffen, werden Sachzwänge die inoffizielle Altersrationierung weiterhin begünstigen. Daten aus den USA zeigen, dass in Systemen, die stärker auf private Vorsorge setzen, die Gesundheitsausgaben für Ältere weniger drastisch zurückgehen als im deutschen, auf Solidarität basierenden Wohlfahrtsstaat. KvE siehe dazu auch: Krankenhauskosten in Deutschland: Weniger Geld für Alte |
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