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Wie „demografiefest“ ist das deutsche Rentensystem - auch über das Jahr 2030 hinaus? Welche Funktion hat das Renteneintrittsalter bei der Frage nach der Generationengerechtigkeit? Und wie steht es um neue Ideen, damit das Rentensystem mit demografischen Entwicklungen mitläuft und nicht nur hinterläuft? Diese und weiteren kritische Fragen wurden in der Auftaktveranstaltung der Veranstaltungsreihe Denkwerkstatt Demografie diskutiert. Robert Fenge, Professor für Finanzwissenschaften an der Universität Rostock, und Bert Rürup, Experte für Alterssicherung, gaben jeweils ein Impulsreferat zum Thema Rente mit 70plus? Die Vorträge sind hier zusammengefasst. Die Umverteilung finanzieller Lasten greift zu kurz – man
Vortrag von Robert Fenge
Das demografische Problem ist klar: Die Lebenserwartung ist gestiegen, die Zahl der geborenen Kinder ist gesunken. Für die zukünftige Bevölkerung Deutschlands hat dies, laut aktueller Prognose des Statistischen Bundesamtes, zur Folge, dass das Verhältnis von Rentenempfängern zu Beitragszahlern von heute 33,8 zu 100 bis 2060 auf 67,4 zu 100 ansteigen wird. Würde das Renteneintrittsalter bis zu diesem Jahr bei 65 Jahren liegen - unter sonst gleichen Bedingungen - verdoppelte sich der Beitragssatz der gesetzlichen Rentenversicherung (GRV) oder halbierte sich das Bruttorentenniveau, wie das CESifo Rentenmodell prognostiziert.
Erhöhung des Renteneintrittsalters verteilt Lasten angemessen um Dieses System funktioniert jedoch nur bis 2030. Spätestens dann wird es abermals Diskussionen um eine Anhebung des Renteneintrittsalters geben müssen. Denn die Lebenserwartung und somit die Rentenbezugsdauer wird auch zukünftig ansteigen. Um dann erneut langwierigen Diskussionen und Reformprozessen vorzubeugen und um größere Transparenz zu schaffen, wäre eine regelgebundene Anpassung des Renteneintrittsalters an die Lebenserwartung wünschenswert. Das Grundproblem der Reformen vergangener Jahre, wie etwa der Vorschläge der Rürup-Kommission, ist aber, dass die steigenden Lasten immer wieder nur neu umverteilt wurden. Das hat zu einem steigenden Bundeszuschuss, also zu einem Trend in die steuerfinanzierte Rente geführt. Damit würde aber das Versicherungsprinzip des Rentensystems abgeschafft, nach dem der höhere Renten bezieht, der auch mehr Beiträge eingezahlt hat. Statt immer nur an einzelnen Stellschrauben der Umverteilung zu drehen, ist es an der Zeit, den Anstieg der Finanzierungslasten selbst zu begrenzen. Dazu muss man die Ursachen der steigenden Finanzierungslasten klar erkennen. Wichtiger ist aber, die Lasten zu begrenzen Aber auch im Rentensystem können Familien mit Kindern besser gestellt werden. Sie sind nämlich diejenigen, die dreifach belastet sind: Sie zahlen Beiträge in das Umlageverfahren für die Rentner von heute, sie müssen die zukünftige Rentenlücke im Umlageverfahren durch kapitalgedeckte (Riester-)Renten für sich selbst schließen und sie tragen die Erziehungskosten für die Kinder, die als zukünftige Beitragszahler die Umlagerente stabilisieren sollen. Damit sind Familien im deutschen Rentensystem deutlich schlechter gestellt als kinderlose Paare, die durch ihre Beiträge zum Umlageverfahren und ihre Vorsorge mithilfe einer kapitalgedeckten Zusatzrente nur eine zweifache Last tragen, durch ihre Umlagerente aber, die sie im Alter erhalten, von den Kindern anderer Leute profitieren. Der Trend zum Double-Income-No-Kid (DINK) Paar ist da kein Wunder. Die Umlagefinanzierung kann wieder gestärkt werden, indem ein Gedanke aus früherer Zeit wieder in das Rentensystem einfließt: Ein Motiv für Kinder war auch immer die Altersvorsorge, und die Einführung staatlicher Renten hat, wie einige Ökonomen zeigen, zum Rückgang der Geburtenraten geführt. Würde die Rente wieder von der individuellen Kinderzahl abhängig sein, dann würde dieses Motiv der Kinder als Versorger im Alter wieder stärker betont. Neben dem kurzfristig gerechten Ausgleich für die Familien hätte dies langfristig zur Folge, dass die Menschen die finanziellen Anreize nutzen und wieder mehr Kinder bekommen. Ausgewählte Publikationen von und mit Robert Fenge
Mixing Bismarck and child pensions: an optimal taxation approach (mit Jakob von Weizsäcker), Journal of Population Economics 23, 2010, S. 805-823 Public Pension Systems and Distortions of Intra-EU Mobility: The Lodge Test (mit Jakob von Weizsäcker), Journal of Pension Economics and Finance 9 (2), 2010, S. 263 -275. Are family allowances and fertility-related pensions perfect substitutes? (mit Volker Meier), International Tax and Public Finance 2, 2009, S. 137-163. Ageing and the Tax Implied in Public Pension Schemes: Simulations for Selected OECD Countries (mit Martin Werding), Fiscal Studies 25, 2004, S. 159-200. Wer kann schon sagen, was gerecht ist? – Gut begründbar sollten Rentenreformen sein
Vortrag von Bert Rürup
Die Alterung der Bevölkerung wird in der Rentenversicherung steigende Kosten verursachen, die nicht wegreformiert, sondern nur (um-)verteilt werden können. Jede Rentenreform ist ein Verteilungskompromiss, der ein Werturteil beinhaltet. Eine „ökonomisch richtige“ Antwort auf die Frage, wie die steigenden Kosten der Alterssicherung auf Bestandsrentner, Zugangsrentner, Steuerzahler oder Beitragszahler verteilt werden können, gibt es nicht. Aber es ist möglich zu sagen, dass ein Reformschritt – wie die Anhebung des Renteneintrittsalters - gut begründbar ist.
Renteneintrittsalter erhöhen – das Für und Wider
Die durchschnittliche Rentenbezugsdauer ist in den vergangenen Jahrzehnten mit dem Anstieg der Lebenserwartung angewachsen. Dies hat hohe Kosten verursacht, die über Erhöhungen des Bundeszuschusses, über höhere Beiträge oder über Leistungskürzungen finanziert wurden. Durch die gleitende Anhebung des Renteneintrittsalters werden nun die Zugangsrentner mit einem relevanten Teil dieser in den nächsten Jahren anfallenden Kosten belastet. Jedoch werden sie absolut nicht schlechter gestellt, denn trotz der Verlängerung des Arbeitslebens um maximal zwei Jahre nimmt ihre Rentenbezugsdauer noch zu. Kritische Stimmen sind besorgt, dass diese Maßnahme eine verkappte Rentenkürzung darstellt. Doch dem ist zu entgegnen, dass zum einen zusätzliche Arbeitszeit auch zusätzliche Rentenpunkte bringt und zum anderen der Nachhaltigkeitsfaktor der Rentenanpassungsformel bei einem Renteneintrittsalter von 67 Jahren weniger dämpfend wirkt als bei einem Regeleintrittsalter von 65 Jahren, so dass das Rentenniveau in 2030 um 0,6 Prozentpunkte höher ausfällt als bei Beibehaltung der 65 Jahre.
Auch wird behauptet, dass die Arbeitslosigkeit Älterer steigen wird und sich Beschäftigungschancen jüngerer Menschen verschlechtern. Beide Aussagen sind nicht haltbar. Die Beschäftigungschancen Älterer dürfen nicht mit dem Blick auf die derzeitigen Beschäftigungsbefunde und damit letztlich in die Vergangenheit beurteilt werden, sondern sollten im Licht der zukünftigen Rahmenbedingungen gesehen werden. So ist absehbar, dass in den nächsten Jahrzehnten pro Jahr bis zu 200.000 Arbeitnehmer mehr den Arbeitsmarkt verlassen als junge Menschen nachrücken. Deshalb ist zu erwarten, dass Beschäftigungschancen Jüngerer demografisch bedingt besser werden dürften. Im Übrigen: In Staaten mit hohen Beschäftigungsquoten Älterer ist auch die Beschäftigung der Jüngeren hoch.
Wege und Irrwege aus der Rentenlücke Ausgewählte Publikationen von und mit Bert Rürup Generationenvertrag und intergenerative Gerechtigkeit, In: Zeitschrift für Gerontologie und Geriatrie, 2002, Vol. 35, Nr. 4: 275- 281. Résumé
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