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Eine Informationsseite des Rostocker Zentrums zur Erforschung des Demografischen Wandels
 

Familienpolitik im antiken Griechenland und Rom – Wie die Definition der Staatsbürgerschaft familiäres Verhalten beeinflusste

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Schon in der antiken griechisch-römischen Welt wirkten politische Maßnahmen bis in die Privatsphäre der Menschen und beeinflussten familiäres Verhalten. Die Historikerin Saskia Hin hat beim Studium von Grabinschriften, historischen Prozessunterlagen  und literarischen Quellen einen Zusammenhang zwischen der Definition von Staatsangehörigkeit und der Partnerwahl im klassischen Athen und aufstrebenden Rom gefunden. Auch die Stärke der sozialen Verbindung mit der weiten Verwandtschaft schien durch die Rechte und Pflichten, die sich aus einer Staatsangehörigkeit ergaben, mitbestimmt.

 

Um Bürger Athens zu sein, bedurfte es bestimmten Blutes und Bodens

 

Wie in den Stadtstaaten des antiken Griechenlands üblich, herrschte auch im klassischen Athen (4. Jh. bis 5. Jh. v.Chr.) ein ethnisch basierter Bürgerbegriff vor: Ein juristisch anerkannter Bürger Athens zu sein, entsprach einem Vorrecht, das durch Blutsverwandtschaft und regionale Zugehörigkeit vererbt wurde. Ab 451 v. Chr. galt sogar, dass ein Kind nur zum juristischen Bürger wurde, wenn Mutter und Vater das Bürgerecht innehatten. Mit dem Status des Bürgers waren Privilegien und politische Rechte sowie ökonomische und soziale Befugnisse verknüpft, die Nicht-Bürgern in großer Zahl verwährt waren.

Heirate nie über oder unter deinem Stand

 

Die Anrechte, aber auch Restriktionen, die mit dem Bürger-Dasein in Athen einhergingen, machten auch vor dem Privatleben nicht Halt. Das Gebot von Blut und Boden bestimmte die Familienbildung sowie die Wahl des Ehepartners mit, denn einen Nicht-Bürger zu heiraten, konnte hohe Risiken beinhalten. Wurde die nicht standesgemäße Hochzeit vor Gericht angeklagt, war es möglich, dass der geheiratete Nicht-Bürger zum Sklaven herabgestuft und der bürgerliche Ehepartner zu hohen Geldstrafen verpflichtet wurde. Weiterhin konnten dem Vater der Braut oder des Bräutigams die Bürgerschaftsrechte und jeglicher Besitz genommen werden.
Das Gebot von Blut und Boden festigte die Beziehungen in den Verwandtschaftsgruppen und erweiterte die Ressourcen der Familien. Gleichzeitig war es jeder Tochter, die Erbfolgerin war, geboten innerhalb der Familie zu heiraten, um familiären Besitz und Reichtümer in der Familie zu halten.
Die Heirat im klassischen Athen war Familien- und strategische Lebensentscheidung, die von politischen Rahmenbedingungen bedeutend mitgeprägt wurde (eine Übersicht gibt Abbildung 1).

 

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Abbildung 1: Politische und soziale Unterschiede zwischen Athen und Rom

 

Römischer Liberalismus – auch bei der Partnerwahl

 

Im frühen Rom sowie im späteren römischen Reich bestanden im Vergleich zum klassischen Athen Unterschiede im politischen System sowie in der Definition der Bürgerschaft. Vorherrschend unterlag die Bürgerschaft oder Staatsangehörigkeit Roms einer zunehmend liberalen und rechtlichen Definition und basierte nicht auf Blutsverwandtschaft. Dies galt insbesondere zur Zeit des späten römischen Reiches, als offiziell und formell alle im Reich frei lebenden Personen römische Bürger werden konnten.
Die, alle freien Menschen einschließende, Definition der Staatsbürgerschaft hatte zur Folge, dass bei der Eheschließung keine Bürgerschaftsstatus wahrenden Entscheidungen getroffen werden mussten. Zu nahe Verwandtschaftsbeziehungen bei der Partnerwahl bedeuteten eher ein Hindernis: In Rom war – im Gegensatz zu Athen – die Heirat von Verwandten bis dritten Grades verboten.

Familienbande – in Athen weit verbreitet, in Rom auf Kernfamilie reduziert

 

Zusätzlich scheint neben der Partnerwahl auch die Weite des familiären Bandes, die innerhalb der antiken Gesellschaften vorherrschte, von der Form der Staatsbürgerschaft beeinflusst: In Griechenland, und so auch in Athen, war die weite Verwandtschaft stärker miteinander verknüpft als in Rom, in dem die Kernfamilie stärker betont wurde. Bei den Nicht-Bürgern Griechenlands ist dies vermutlich auf die hohen Restriktionen und daraus resultierenden ökonomischen Abhängigkeiten zurückzuführen. Bei den Bürgern sind die durch innerfamiliäre Eheschließungen immer wieder bestätigten Vernetzungen weitverwandter Familien zum großen Teil ursächlich. Die unterschiedlich starke Bedeutung der verwandtschaftlichen Verzweigungen zwischen römischen und griechischen Bürgern könnten jedoch auch durch ein, aus der heutigen Zeit bekanntes Phänomen erklärt werden: Je mehr Wanderungen erfolgen, umso geringer ist das familiäre Netz ausgeprägt: Im Gegensatz zu den Menschen im expandierenden und urbanisierenden Rom hatten griechische Bürger geringe Anreize in eine andere Stadt zu ziehen. Sie waren nur an ihrem Geburtsort als privilegierte Bürger angesehen. Die geringe Größe Athens und das lebenslange Zusammenleben der Bürger in der gleichen  Stadt könnte eine vornehmlich soziale Abhängigkeit der Familienmitglieder befördert haben, die zu einer starken sozialen Verbindung der weiten Verwandtschaft geführt hat.
js


Autoren: Saskia C. Hin

Quelle: Hin, S. C. (2010): Families and states. Citizenship and demography in the Greco-Roman world, MPIDR Working Paper WP-2010-005 (2010).


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