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Eine Informationsseite des Rostocker Zentrums zur Erforschung des Demografischen Wandels
 

Mind the Gap! Wege aus der Rentenlücke in Deutschland

Stärkere Erwerbsbeteiligung von Frauen als Schlüssel zur höheren Alterssicherung

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Frauen verfügen in Deutschland über eine wesentlich geringere eigenständige Alterssicherung als Männer. Wie könnte die klaffende Rentenlücke zwischen Frauen und Männern in der Gesetzlichen Rentenversicherung verringert werden? Eine Analyse des Max-Planck-Instituts für demografische Forschung zeigt, dass Reformalternativen aus Schweden und der Schweiz die Rentenlücke nicht schmälern können. Das Problem der niedrigen Renten von Frauen sollte vielmehr dort gelöst werden, wo es entsteht – am deutschen Arbeitsmarkt.

 

Die gesetzliche Rente hat in Deutschland weiterhin die größte Bedeutung für das Alterseinkommen – für Frauen gilt dies in noch stärkerem Maße als für Männer. Andererseits führen gerade bei Frauen längere Unterbrechungen der Erwerbstätigkeit sowie Phasen der Teilzeitarbeit oder der geringfügigen Beschäftigung zu niedrigen Renten. Frauen unterbrechen ihre Erwerbstätigkeit häufiger wegen der Geburt oder der Erziehung von Kindern und leisten mehr Pflege für hilfsbedürftige ältere Familienangehörige. Noch immer ziehen sich viele Frauen nach der Familiengründung aus dem Erwerbsleben zurück, auch unterstützt durch das Ehegattensplitting. Das wirkt sich nicht nur auf die Erwerbsbeteiligung der Frauen sondern wegen der Erwerbszentriertheit des deutschen Rentensystems auch auf ihre Alterssicherung aus. Der so genannte Eckrentner, der ununterbrochen 45 Jahre lang ein Durchschnittseinkommen bezogen sowie Rentenversicherungsbeiträge abgeführt hat und eine Rente von 1.074 Euro monatlich bezieht (2004), ist weder für Frauen in Ost- noch in Westdeutschland repräsentativ (s. Tab. 1): Ostdeutsche Frauen erhalten im Durchschnitt etwa 70 Prozent der Rente der Männer, westdeutsche sogar nur knapp 50 Prozent. In Zeiten, da einheitliche, ununterbrochene Erwerbsbiografien eher Ausnahmen sind, da die Frauenerwerbsquote steigt, die Familienformen sich pluralisieren und die Zahl der Alleinerziehenden wächst, hat die Frage der eigenständigen Alterssicherung der Frau an Bedeutung gewonnen.

 
Westdeutschland  Ostdeutschland 
 
 Männer Frauen  Männer  Frauen 
Durchschnitt 

1010€ 

430€ 

952€ 

683€ 

Median 

1095€ 

344€ 

958€ 

657€

Tab. 1: Mittelwerte der monatlichen Rentenzahlbeträge. (Quelle: Forschungsdatenzentrum der Deutschen Rentenversicherung, Rentenzugang 2003; eigene Berechnungen).

Um zu untersuchen, inwiefern Reformen am Rentensystem die Situation von Rentnerinnen verbessern könnten, wurden die als vorbildlich geltenden schwedischen und schweizerischen Rentensysteme hinsichtlich ihrer Leistungen für Frauen mit dem deutschen System verglichen. Die Reformmaßnahmen wurden dabei für vier unterschiedliche Biografietypen simuliert, die Frauen der Jahrgänge 1936 bis 1940 charakterisieren. In dieser Altersgruppe weichen die Erwerbsbiografien ost- und westdeutscher Frauen stark voneinander ab. Die westdeutschen Frauen bilden eine heterogenere Gruppe, in der drei Biografieprofile hervorstechen: Erstens die familienorientierte Frau, die mit ihrem alleinverdienenden Ehemann eine konsequente Arbeitsteilung trifft und sich aus dem Erwerbsleben zurück zieht, zweitens die hinzuverdienende Frau, die in geringem Maße zum Familieneinkommen beiträgt und drittens die erwerbsorientierte Frau westdeutschen Typs. Letztere ist durchgängig erwerbstätig, tauscht jedoch nach der Geburt des ersten Kindes ihre Vollzeit- gegen eine Teilzeitbeschäftigung ein, um dann, wenn die Kinder älter sind, wieder Vollzeit zu arbeiten. Für ostdeutsche Frauen ist ein Biografietyp prägend: Die erwerbstätige Frau ostdeutschen Typs, die überwiegend in Vollzeit beschäftigt ist.


Im ersten Szenario wurde berechnet, wie sich eine von drei auf vier Jahre verlängerte Anrechnung von Kindererziehungszeiten nach schwedischem Vorbild auf die Rentenzahlbeträge der vier Biografietypen auswirken würde. Je nach Höhe des Einkommens vor der Geburt und je nach Länge der Erwerbsunterbrechung kann die schwedische Frau aus drei Anrechnungsformen auswählen. Die Beispielrechungen zeigen jedoch, dass dieses differenzierte schwedische System lediglich bei dem familienorientierten und hinzuverdienenden Biografietyp zu erhöhten Rentenzahlungen führen würde – und dies in nur sehr geringem Maß. Ost- und westdeutsche Frauen mit einem erwerbsorientierten Biografieverlauf müssten hingegen deutliche Renteneinbußen hinnehmen. Mit der Einführung des schwedischen Systems wäre also weder eine Verbesserung der eigenständigen Alterssicherung für Frauen erreicht, noch würde ein Anreiz für den eigenständigen Aufbau von Rentenanwartschaften gesetzt. Allerdings wäre denkbar, dass ein nach verschiedenen Erwerbsmustern differenzierte Ausgestaltung des deutschen Rentensystems helfen könnte, die Rentenlücke zwischen Männern und Frauen zu schmälern.

In dem zweiten Szenario wird die Wirkung eines Reformelements des schweizerischen Rentensystems auf die eigenständige Alterssicherung von Frauen überprüft. Bei der staatlichen Rente des schweizerischen „Drei-Säulen“-Systems ist im Sinne der Geschlechtergleichstellung das Rentensplitting für Ehepaare - anders als in Deutschland - verpflichtend: Beiträge, die während der gemeinsamen Ehezeit von beiden Partnern in die Rentenkasse eingezahlt werden, werden addiert und in gleich hohe Rentenanwartschaften aufgeteilt. Leben beide Ehepartner, so erfolgt eine kostenneutrale Umverteilung der Rentenansprüche vom Ehemann zur Ehefrau. An der Gesamtrente für den Haushalt des Ehepaars ändert sich nichts. Stirbt jedoch der Ehemann, wird das Bild komplizierter: Die Schweizerin kann wählen, ob sie ihre eigene Rente mit einem Witwenzuschlag von 20 Prozent oder 80 Prozent der Rente ihres verstorbenen Ehemannes bezieht. Es zeigt sich, dass dann das schweizerische System bei keinem der vier Biografietypen mit der großzügigen deutschen Hinterbliebenenrente mithalten kann (s. Abb. 1). Angesichts der wachsenden Zahl unverheirateter Paare und alleinerziehender Mütter ist allerdings fraglich, ob die Hinterbliebenenrente ein zeitgemäßes Mittel zur Gewährleistung der Alterssicherung von Frauen sein kann.

Bild
Abb. 1: Rentenzahlbeträge für Witwen der Erwerbsbiografietypen nach den Rentenmodellen aus Deutschland (D-real) und der Schweiz (CH-hypothetisch); eigene Berechnungen.

Keines der beiden Reformmodelle kann die eigenständige Alterssicherung der Frauen in Deutschland somit substanziell erhöhen und könnte eins zu eins übernommen werden. Reformstrategien müssen vielmehr maßgeschneidert für die deutsche Situation entworfen werden. Das deutsche System bietet innerhalb der finanzierbaren Möglichkeiten etwa mit der Anrechnung von Kindererziehungszeiten und der Hinterbliebenenrente bereits Ansätze, die Unterschiede in den Erwerbsverläufen von Frauen und Männern zu berücksichtigen und die eigenständige Alterssicherung von Frauen im Nachhinein zu erhöhen. Jede weitere Reform, die versucht, die Rentenlücke zu dem Zeitpunkt des Renteneintritts zu schließen, wird zwangsläufig kostspielig sein. Das Problem der geringen eigenständigen Alterssicherung von Frauen liegt vielmehr daran, dass sie deutlich weniger in die Rentenkasse einzahlen – die Erwerbstätigkeit von Frauen zu fördern wäre der wirkungsvollste Weg, um die niedrigen Renten der Frauen nachhaltig zu erhöhen.

kgk


Autoren: Anika Rasner

Quelle: Rasner, Anika (2007) Wege aus der Rentenlücke in Deutschland. Demografische Forschung aus erster Hand 1/2007, Seite 3

 

Rasner, Anika (2006) Mind the gap! Einbeziehung internationaler Benchmarks bei der Beurteilung der geschlechtsspezifischen Rentenlücke in Deutschland. Deutsche Rentenversicherung 61:11-12, 737-754.

 

Rasner, Anika (2007) Das Konzept der geschlechtsspezifischen Rentenlücke. Deutsche Rentenversicherung, 62.


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