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Beitrag zum Workshop „Arbeitsmarkt und Demografischer Wandel“
Die so genannte Teilzeit-Rente ermöglicht Über-58-Jährigen in Finnland, ihre Arbeitszeit schrittweise auf 28 bis 16 Stunden zu verringern. Lukrativ für den Einzelnen, aber belastend für die Sozialkassen ist dabei, dass die Hälfte der Differenz zwischen dem Einkommen und dem ursprünglichen Vollzeitentgelt als „Teilzeit-Rente“ durch die Rentenkasse erstattet wird. Gleichzeitig entstehen trotz verringerter Rentenbeiträge Rentenansprüche in voller Höhe. Somit subventioniert die Rentenversicherung nicht nur die Verringerung der Arbeitszeit bei älteren Arbeitnehmern, sondern hat auch geringere Einnahmen bei gleich bleibenden Ausgaben. Eine „doppelte Dividende“ für Sozialkassen und Bürger entsteht nur, wenn – wie eigentlich geplant – die Teilzeitrente aktiv zur Verlängerung der Lebensarbeitszeit genutzt wird. So gibt es in Finnland kein festgelegtes Renteneintrittsalter, sondern die Arbeitnehmer können innerhalb der Altersstufen 63 bis 68 Jahren individuell festlegen, wann sie aus dem Erwerbsleben ausscheiden wollen. Bei einem Hinausschieben des endgültigen Renteneintritts erhöhen die Arbeitnehmer weiter ihre Rentenansprüche. Die Rentenkasse profitiert in diesem Fall jedoch von zusätzlichen Rentenbeiträgen und später beginnenden Rentenzahlungen. Autoren: Pekka Ilmakunnas und Seija Ilmakunnas Quelle: Ilmakunnas, Pekka & Ilmakunnas, Seija (2006). Gradual Retirement and Lengthening of Working Life. Paper presented on the Workshop “Labour Markets and Demographic Change”, Rostock, April 20 – 21, 2006. Weitere Artikel zu Alterung und Arbeitsmarkt:
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